-
BWO 1985 § 26 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheines (Law)
Der Wahlschein wird nach dem Muster der Anlage 9 von der Gemeindebehörde erteilt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.
-
BWO 1985 Anlage 26 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 1) (Law)
...26 vom 26. April 2002, S. 43; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
-
BWO 1985 Anlage 9 (zu § 26) (Law)
...26 vom 26. April 2002, S. 17; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...