Beschluss vom Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (4. Kammer) - 4 TaBV 32/13 (Urteil)
...§ 23 Abs. 3 Satz 2, 4, 5 BetrVG. § 23 Abs. 3 BetrVG gilt auch dann, wenn der gewerkschaftliche Unterlassungsanspruch auf §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB iV mit Art. 9 Abs. 3 GG gestützt wird (vgl. BAG vom 13...