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FSPersAV § 3 Aufsichtsbehörde (Law)
Aufsichtsbehörde ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.
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FSPersAV Anlage 3 (zu § 10 Abs. 2, 3, 5 und 7, § 34 Abs. 4 und 6) (Law)
...§ 10 Abs. 2 und 3 und § 34 Abs. 4 festgelegten Anforderungen an die Sprachkompetenz gelten sowohl für den Gebrauch der Sprechgruppen als auch für den Gebrauch normaler Sprache. Zum Nachweis der Sprach...
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FSPersAV Anlage 6 (zu § 33 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1969 - 1970) a) Ausbildungsziel ...
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FSPersAV Anlage 5 (zu § 33 Abs. 1 und 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3) (Law)
...§ 34 Abs. 4 und ermöglicht damit die vorschriftsgemäße und funktionsbezogene Kommunikation; • ...
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FSPersAV Anlage 8 (zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4) (Law)
...3. Leistungsnachweise Am Ende jedes fachlichen Lehrgangs mit einer Mindestdauer von einer Woche hat de...
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FSPersAV Anlage 7 (zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4) (Law)
...§ 1 Nr. 2 sind an der für den Einsatz vorgesehenen Flugsicherungsstelle im jeweiligen Verwendungsbereich zwei Trainingsabschnitte erfolgreich zu durchlaufen. Der erste Trainingsabschni...
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FSPersAV Anlage 2 (zu § 13 Abs. 6 und 7, § 14 Abs. 1, 2 und 3) (Law)
...3. Anforderungen an betriebliche Ausbildungspläne In den Plänen für die betriebliche Ausbildung sind u...
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FSPersAV Anlage 1 (zu den §§ 9, 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 47 Abs. 5 und 8) (Law)
...§ 2 Nr. 1a der Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung in der genannten Fassung oder nach § 47 Abs. 5 Satz 3 dieser Verordnung sind. Die Ausbildungsziele entsprechen somit denen des Erlaubniskurse...