Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs 2 VwGO) - 20 F 13/15 (Urteil)
...§ 1.3 und § 3.1 bis § 3.4, § 3.5.3 und § 3.6 des Vertrages über die Rückgabe der Hafennebenflächen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Sie enthalten die gleichen Regelungen wie § 1.3 und § 3...