AktG § 307 Vertragsbeendigung zur Sicherung
außenstehender Aktionäre (Law)
Hat die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlußfassung ihrer Hauptversammlung über einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag keinen außenstehenden Aktionär, so endet der Vertrag spätestens zum ...