-
GrStG 1973 § 32 Erlaß für Kulturgut und Grünanlagen (Law)
(1) Die Grundsteuer ist zu erlassen 1. für Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für K...
-
GrStG 1973 § 35 (Law)
(weggefallen)
-
GrStG 1973 § 39 (Law)
(weggefallen)
-
GrStG 1973 § 10 Steuerschuldner (Law)
(1) Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswerts zugerechnet ist. (2) Derjenige, dem ein Erbbaurecht, ein Wohnungserbbaurecht oder...
-
GrStG 1973 § 18 Nachveranlagung (Law)
(1) Wird eine Nachfeststellung (§ 23 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes) durchgeführt, so wird der Steuermeßbetrag auf den Nachfeststellungszeitpunkt nachträglich festgesetzt (Nachveranlagung). (...
-
GrStG 1973 § 20 Aufhebung des Steuermeßbetrags (Law)
...§ 24 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes) an; 2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe a mit Wirkung vom Beginn des Kalende...
-
GrStG 1973 § 23 Zerlegungsstichtag (Law)
(1) Der Zerlegung des Steuermeßbetrags werden die Verhältnisse in dem Feststellungszeitpunkt zugrunde gelegt, auf den der für die Festsetzung des Steuermeßbetrags maßgebende Einheitswert festgestellt ...
-
GrStG 1973 § 44 Steueranmeldung (Law)
...§ 28 erstmals fällig ist. Für die Entrichtung der Grundsteuer gilt § 28 entsprechend.
-
GrStG 1973 § 1 Heberecht (Law)
(1) Die Gemeinde bestimmt, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist. (2) Bestehen in einem Land keine Gemeinden, so stehen das Recht des Absatzes 1 und die...
-
GrStG 1973 § 6 Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz (Law)
...§§ 3 und 4) benutzt wird, zugleich land- und forstwirtschaftlich genutzt, so gilt die Befreiung nur für 1. Grundbesitz, der Lehr- oder Versuc...
-
GrStG 1973 § 15 Steuermeßzahl für Grundstücke (Law)
...§ 75 Abs. 5 des Bewertungsgesetzes mit Ausnahme des Wohnungseigentums und des Wohnungserbbaurechts einschließlich des damit belasteten Grundstücks 2,6 vom Tausend für die ersten 38.346,89 Euro des Ein...
-
GrStG 1973 § 31 Nachentrichtung der Steuer (Law)
...§ 29 zu entrichten, so hat er die Steuer, die sich nach dem bekanntgegebenen Steuerbescheid für die vorangegangenen Fälligkeitstage ergibt (§ 28), innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbes...
-
GrStG 1973 § 40 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Law)
...§ 2 tritt das zu einer Nutzungseinheit zusammengefaßte Vermögen im Sinne des § 125 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes. Schuldner der Grundsteuer ist abweichend von § 10 der Nutzer des land- und forstwirtsc...
-
GrStG 1973 § 43 Steuerfreiheit für neugeschaffene Wohnungen (Law)
...§ 42), bleibt während der Dauer des sich aus Absatz 1 ergebenden Befreiungszeitraums die Wohnfläche der befreiten Wohnungen bei Anwendung des § 42 außer Ansatz. ...
-
GrStG 1973 § 45 Fälligkeit von Kleinbeträgen (Law)
...§ 28 Abs. 2 und 3 abweicht, bleibt die Regelung bestehen, bis sie aufgehoben wird.
-
GrStG 1973 § 3 Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger (Law)
...§§ 5 und 6 sind insoweit nicht anzuwenden. Der Grundbesitz muß ausschließlich demjenigen, der ihn für die begünstigten Zwecke benutzt, oder eine...
-
GrStG 1973 § 17 Neuveranlagung (Law)
...§ 22 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes) oder eine Artfortschreibung oder Zurechnungsfortschreibung (§ 22 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes) durchgeführt, so wird der Steuermeßbetrag auf den Fortschreibungszei...
-
GrStG 1973 § 21 Änderung von Steuermeßbescheiden (Law)
Bescheide über die Neuveranlagung oder die Nachveranlagung von Steuermeßbeträgen können schon vor dem maßgebenden Veranlagungszeitpunkt erteilt werden. Sie sind zu ändern oder aufzuheben, wenn sich bi...
-
GrStG 1973 § 22 Zerlegung des Steuermeßbetrags (Law)
...§ 24 in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile zu zerlegen (Zerlegungsanteile). Für den Zerlegungsmaßstab gilt folgendes: 1. Be...
-
GrStG 1973 § 25 Festsetzung des Hebesatzes (Law)
(1) Die Gemeinde bestimmt, mit welchem Hundertsatz des Steuermeßbetrags oder des Zerlegungsanteils die Grundsteuer zu erheben ist (Hebesatz). (2) Der Hebesatz ist für ein oder mehrere Kalend...