DonauSchPVAnl 1993 § 3.23 Nachtbezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle
stilliegen (Law)
...§ 3.16 Nr. 1 führen. Bei kurzzeitigem Stilliegen können sie die Lichter nach § 3.08 Nr. 1 Buchstabe b und c beibehalten. Sie müssen das nach § 3.16 Nr. 3 Buchstabe b vorgeschriebene grüne Licht lösche...