AktG § 324 Gesetzliche Rücklage. Gewinnabführung. Verlustübernahme (Law)
...§§ 293 bis 296, 298 bis 303 nicht anzuwenden. Der Vertrag, seine Änderung und seine Aufhebung bedürfen der schriftlichen Form. Als Gewinn kann höchstens der ohne die Gewinnabführung entstehende Bilanz...