BDSG 1990 § 38a Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung
datenschutzrechtlicher Regelungen (Law)
(1) Berufsverbände und andere Vereinigungen, die bestimmte Gruppen von verantwortlichen Stellen vertreten, können Entwürfe für Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung von datenschutzrechtliche...