BrennO 1998 § 213d Ermittlung des Betriebsabzugs bei der Nutzungsüberlassung von
Brennrechten, der Zusammenlegung von Brennereien sowie der Übertragung von
Brennrechten nach § 42 Abs. 1, 3 und § 42a des Gesetzes (Law)
...§ 42 Abs. 1 des Gesetzes mit einer oder mehreren Brennereien zusammengelegt oder das Brennrecht erneut nach § 42 Abs. 3 des Gesetzes übertragen oder nach § 42a des Gesetzes zur Nutzung überlassen wird...