Urteil vom Landgericht Magdeburg - 11 O 258/15 (Urteil)
...59, 26 €, wovon 12.170,33 € bereits nicht mehr Streitgegenstand gewesen sind und 5.036,45 € auf Erstattungszinsen entfallen. Die Erstattungszinsen werden als Nebenforderung nach den §§ 4 ZPO und 43 Ab...