SGB 11 § 47a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (Law)
...§ 197a des Fünften Buches gilt entsprechend; § 197a Absatz 3 des Fünften Buches gilt mit der Maßgabe, auch mit den nach Landesrecht bestimmten Trägern der Sozialhilfe, die für die Hilfe zur Pflege im ...