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StrlSchV 2001 § 51 Maßnahmen bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen (Law)
(1) Bei radiologischen Notstandssituationen, Unfällen und Störfällen sind unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, damit die Gefahren für Mensch und Umwelt auf ein Mindestmaß beschränkt we...
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StrlSchV 2001 Anlage XIII (zu §§ 51 und 53) (Law)
...§ 51) 1. Die Information an die Bevölkerung erstreckt sich auf die folgenden Angaben, soweit diese im konkreten Ereignisfa...