-
ZÄPrO § 51 (Law)
Die Prüfung in der Kieferorthopädie (XI) wird von einem Prüfer und in der Regel an vier Tagen abgehalten. Der Kandidat hat in einem schriftlichen Bericht über einen Krankheitsfall und in einer mündlic...
-
ZÄPrO § 4 (Law)
(1) Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuß) abgelegt. (2) Bei jeder Universität werden ein gemeinsamer Ausschuß für die naturwissenschaftliche und di...
-
ZÄPrO § 18 (Law)
Der Studierende kann die naturwissenschaftliche Vorprüfung nur vor dem Prüfungsausschuß der Universität ablegen, an der er Zahnheilkunde studiert. Ausnahmen können aus wichtigem Grunde gestattet werde...
-
ZÄPrO § 19 (Law)
...§ 9 bezeichneten Nachweise mit Ausnahme des Nachweises nach § 9 Abs. 3 sowie Nachweise darüber beizufügen, daß der Studierende a) folgende Vo...
-
ZÄPrO § 22 (Law)
(1) Ist die Leistung in einem Prüfungsfach mit "nicht genügend" beurteilt worden, so ist die Prüfung in diesem Fach nicht bestanden. Sie muß in diesem Fach wiederholt werden. ...
-
ZÄPrO § 30 (Law)
(1) Die Wiederholungsprüfungen in Physiologie und in physiologischer Chemie finden in Anwesenheit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder eines seiner Stellvertreter statt. Bei den Wiederholungs...
-
ZÄPrO § 36 (Law)
(1) Der Meldung sind ferner die Nachweise beizufügen, daß der Kandidat nach vollständig bestandener zahnärztlicher Vorprüfung mindestens a) ...
-
ZÄPrO § 37 (Law)
Außerdem sind der Meldung beizufügen: a) ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf, in dem der Gang der Universitätsstudien darzu...
-
ZÄPrO § 41 (Law)
Die Prüfung in der allgemeinen Pathologie und in der pathologischen Anatomie (I) wird von einem Prüfer an einem Tag abgehalten. In der Prüfung muß der Kandidat mindestens zwei ihm vorgelegte pathologi...
-
ZÄPrO § 50 (Law)
Die Prüfung in der Zahnersatzkunde (X) wird von einem Prüfer und in der Regel an zehn Tagen abgehalten. Der Kandidat hat seine theoretischen Kenntnisse über die Planung und Ausführung von Behandlungsm...
-
ZÄPrO § 56 (Law)
...§ 54 Abs. 2 nach Beginn der Wiederholungsprüfung, nicht vollständig beendet, so gilt sie in allen Abschnitten als nicht bestanden und darf nicht wiederholt werden. § 33 Abs. 1 bleibt unberührt. ...
-
ZÄPrO § 57 (Law)
(1) Verlangt der Kandidat die mit dem Zulassungsgesuch eingereichten Nachweise vor Beendigung der Prüfung zurück, so sind die zuständigen Behörden aller Länder zu benachrichtigen, daß der Kandidat die...
-
ZÄPrO § 61 (Law)
...§ 28 Abs. 1 IV) geprüft. Die Prüfung muß einschließlich einer etwaigen Wiederholungsprüfung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Beginn beendet sein. Andernfalls gilt sie endgültig als nic...
-
ZÄPrO § 10 (Law)
...§ 2 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde führen würde. (2) Die Entscheidung nach Absatz 1...
-
ZÄPrO § 11 (Law)
Die für die Zulassung zu den Prüfungen geforderten Nachweise und Zeugnisse sind in Urschrift vorzulegen. Der Vorsitzende kann hiervon Ausnahmen zulassen.
-
ZÄPrO § 15 (Law)
...§ 10 Abs. 1 Nr. 3 versagt, zurückgenommen oder widerrufen, so sind die zuständigen Behörden aller Länder zu benachrichtigen. Diese setzen die Prüfungsausschüsse in Kenntnis. Die Prüfungsunterlagen ble...
-
ZÄPrO § 16 (Law)
(1) Erscheint der Prüfling ohne genügende Entschuldigung in einem Prüfungstermin nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt die Prüfung in dem betreffenden Fach oder Abschnitt als nicht bestanden. In die N...
-
ZÄPrO § 24 (Law)
...§ 22 Abs. 3 einzutragen. Nach Ablegung der Wiederholungsprüfung erhält der Studierende ein Zeugnis nach Muster 2a. (2) Wird das Ergebnis der Prüfung gemäß § 16 festgestellt, so ist in dem Pr...
-
ZÄPrO § 25 (Law)
Der Studierende kann die zahnärztliche Vorprüfung nur vor dem Prüfungsausschuß der Universität ablegen, an der er Zahnheilkunde studiert. Ausnahmen können aus wichtigem Grunde gestattet werden. ...
-
ZÄPrO § 32 (Law)
Die zahnärztliche Prüfung (Abschlußprüfung) kann vor dem Prüfungsausschuß jeder Universität abgelegt werden.