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EuWO 1988 § 64 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse (Law)
...§ 68 Abs. 4) die vorläufigen Wahlergebnisse auf schnellstem Wege dem Landeswahlleiter mit. Der Landeswahlleiter meldet dem Bundeswahlleiter die eingehenden Kreis- und Stadtergebnisse sofort und laufen...
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EuWO 1988 Anlage 24 (zu § 64 Abs. 7 und § 68 Abs. 4) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2615 Wahlbezirk (Name oder Nr.) 1) .................. ...