Urteil vom Verwaltungsgericht Halle (6. Kammer) - 6 A 39/13 (Urteil)
...§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG gilt als monatlicher Bedarf für Auszubildende an Hochschulen der Betrag von 373,00 Euro. Dieser Bedarf erhöht sich nach § 13 Abs. 2 BAföG um Unterkunftskosten in Höhe von 224,0...