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UrhG § 83 Schranken der Verwertungsrechte (Law)
...§§ 77 und 78 sowie die dem Veranstalter nach § 81 zustehenden Rechte sind die Vorschriften des Abschnitts 6 des Teils 1 entsprechend anzuwenden.
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UrhG § 137h Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG (Law)
(1) Die Vorschrift des § 20a ist auf Verträge, die vor dem 1. Juni 1998 geschlossen worden sind, erst ab dem 1. Januar 2000 anzuwenden, sofern diese nach diesem Zeitpunkt ablaufen. (2) Sieht...