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SeeStrO 1972 Regel 1 Anwendung (Law)
a) Diese Regeln gelten für alle Fahrzeuge auf Hoher See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern. b) Diese Regeln berühren...
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SeeStrO 1972 Regel 4 Anwendung (Law)
Die Regeln dieses Abschnitts gelten bei allen Sichtverhältnissen.
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SeeStrO 1972 Regel 21 Begriffsbestimmungen (Law)
...112,5 Grad scheinen, und zwar nach der betreffenden Seite von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab. Auf einem Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge dürfen die Seitenlichter in einer Zw...
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SeeStrO 1972 Regel 23 Maschinenfahrzeuge in Fahrt (Law)
...12 Meter Länge darf an Stelle der unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter ein weißes Rundumlicht und Seitenlichter führen; ...
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SeeStrO 1972 Regel 37 Notsignale (Law)
Ist ein Fahrzeug in Not und fordert es Hilfe an, so muß es die in Anlage IV beschriebenen Signale benutzen oder zeigen.
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SeeStrO 1972 Regel 2 Verantwortlichkeit (Law)
a) Diese Regeln befreien ein Fahrzeug, dessen Eigentümer, Kapitän oder Besatzung nicht von den Folgen, die durch unzureichende Einhaltung dieser Regeln oder unzureichende sonstige Vorsich...
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SeeStrO 1972 Regel 5 Ausguck (Law)
Jedes Fahrzeug muß jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel, das den gegebenen Umständen und Bedingungen entspricht, gehörigen Ausguck halten, der einen vollständigen...
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SeeStrO 1972 Regel 11 Anwendung (Law)
Die Regeln dieses Abschnitts gelten für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben.
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SeeStrO 1972 Regel 12 Segelfahrzeuge (Law)
a) Wenn zwei Segelfahrzeuge sich einander so nähern, daß die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muß das eine dem anderen wie folgt ausweichen: ...
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SeeStrO 1972 Regel 26 Fischereifahrzeuge (Law)
...150 Meter ins Wasser reicht, ein weißes Rundumlicht oder einen Kegel - Spitze oben - in Richtung des Fanggeräts; iii) ...
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SeeStrO 1972 Regel 6 Sichere Geschwindigkeit (Law)
Jedes Fahrzeug muß jederzeit mit einer sicheren Geschwindigkeit fahren, so daß es geeignete und wirksame Maßnahmen treffen kann, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, und innerhalb einer En...
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SeeStrO 1972 Regel 9 Enge Fahrwasser (Law)
...13. f) Ein Fahrzeug, das sich einer Krümmung oder einem Abschnitt...
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SeeStrO 1972 Regel 13 Überholen (Law)
a) Ungeachtet der Regeln des Teiles B Abschnitte I und II muß jedes Fahrzeug beim Überholen dem anderen ausweichen. b) Ein Fahrzeug gilt als überholendes Fahrzeu...
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SeeStrO 1972 Regel 28 Tiefgangbehinderte Fahrzeuge (Law)
Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug darf zusätzlich zu den in Regel 23 für Maschinenfahrzeuge vorgeschriebenen Lichtern drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander oder einen Zylinder dort führen, wo ...
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SeeStrO 1972 Regel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen (Law)
Soweit sich aus dem Zusammenhang nicht etwas anderes ergibt, gilt für diese Regeln folgendes: a) Der Ausdruck "Fahrzeug&quo...
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SeeStrO 1972 Regel 10 Verkehrstrennungsgebiete (Law)
a) Diese Regel gilt in Verkehrstrennungsgebieten, die von der Organisation festgelegt worden sind; sie befreit ein Fahrzeug nicht von seiner Verpflichtung auf Grund einer anderen Regel. ...
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SeeStrO 1972 Regel 14 Entgegengesetzte Kurse (Law)
a) Wenn zwei Maschinenfahrzeuge auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen sich einander so nähern, daß die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muß jedes se...
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SeeStrO 1972 Regel 20 Anwendung (Law)
a) Die Regeln dieses Teiles müssen bei jedem Wetter befolgt werden. b) Die Regeln über Lichter müssen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang befolgt werden; ...
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SeeStrO 1972 Regel 32 Begriffsbestimmungen (Law)
a) Der Ausdruck "Pfeife" bezeichnet eine Schallsignalanlage, mit der die vorgeschriebenen Töne gegeben werden können und die den Anforderungen der Anlage III entspricht. ...
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SeeStrO 1972 Anlage IV Notzeichen (Law)
...187,5 kHz, 8414,5 kHz, 4207,5 kHz, 6312 kHz, 12577 kHz oder 16804,5 kHz; m) ...