Urteil vom Bundesarbeitsgericht (2. Senat) - 2 AZR 536/15 (Urteil)
...en Nachteile. Weitere Leistungszwecke verfolgen die Betriebsparteien mit der im „Interessenausgleich“ enthaltenen Zahlung nicht. Die Beklagte und der Betriebsrat haben dort keine gesonderte Regelung f...