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SGB 1 § 18 Leistungen der Ausbildungsförderung (Law)
...1) Nach dem Recht der Ausbildungsförderung können Zuschüsse und Darlehen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung in Anspruch genommen werden. (2) Zuständig sind die Ämter und die Landesäm...
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SGB 1 § 8 Kinder- und Jugendhilfe (Law)
...e Menschen und Personensorgeberechtigte haben im Rahmen dieses Gesetzbuchs ein Recht, Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollen die Entwicklung junger Menschen fördern ...
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SGB 1 § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs (Law)
...en Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen. ...
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SGB 1 Inhaltsübersicht (Law)
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SGB 1 § 20 (Law)
...eggefallen)
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SGB 1 § 28a (Law)
...eggefallen)
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SGB 1 § 11 Leistungsarten (Law)
...egenstand der sozialen Rechte sind die in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (Sozialleistungen). Die persönliche und erzieherische Hilfe gehört zu den Dienstleistungen. ...
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SGB 1 § 13 Aufklärung (Law)
...e Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte ...
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SGB 1 § 19a Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Law)
...eit und die sonstigen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, sowie die kreisfreien Städte und Kreise, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind. In den Fällen des § 6a des Zweite...
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SGB 1 § 21 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Law)
...1) Nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung können in Anspruch genommen werden: 1. Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Ve...
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SGB 1 § 30 Geltungsbereich (Law)
...en dieses Gesetzbuchs gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben. (2) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleib...
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SGB 1 § 32 Verbot nachteiliger Vereinbarungen (Law)
...echtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig.
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SGB 1 § 37 Vorbehalt abweichender Regelungen (Law)
...eichendes ergibt; § 68 bleibt unberührt. Der Vorbehalt gilt nicht für die §§ 1 bis 17 und 31 bis 36. Das Zweite Kapitel des Zehnten Buches geht dessen Erstem Kapitel vor, soweit sich die Ermittlung de...
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SGB 1 § 39 Ermessensleistungen (Law)
...em Ermessen zu handeln, haben sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten. Auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens besteh...
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SGB 1 § 41 Fälligkeit (Law)
...eit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, werden Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen fällig.
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SGB 1 § 44 Verzinsung (Law)
...en Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung. (3) Verzinst werden volle Euro-Beträge. Dabei ist der ...
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SGB 1 § 46 Verzicht (Law)
...egenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. (2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen od...
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SGB 1 § 47 Auszahlung von Geldleistungen (Law)
...eit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, sollen Geldleistungen kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut, für das die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des...
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SGB 1 § 48 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (Law)
...es Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner...
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SGB 1 § 57 Verzicht und Haftung des Sonderrechtsnachfolgers (Law)
...et er für die nach diesem Gesetzbuch bestehenden Verbindlichkeiten des Verstorbenen gegenüber dem für die Ansprüche zuständigen Leistungsträger. Insoweit entfällt eine Haftung des Erben. Eine Aufrechn...