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AO 1977 § 207 Außerkrafttreten, Aufhebung und Änderung der verbindlichen Zusage (Law)
(1) Die verbindliche Zusage tritt außer Kraft, wenn die Rechtsvorschriften, auf denen die Entscheidung beruht, geändert werden. (2) Die Finanzbehörde kann die verbindliche Zusage mit Wirkung...
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AO 1977 § 98 Einnahme des Augenscheins (Law)
(1) Führt die Finanzbehörde einen Augenschein durch, so ist das Ergebnis aktenkundig zu machen. (2) Bei der Einnahme des Augenscheins können Sachverständige zugezogen werden.
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AO 1977 § 10 Geschäftsleitung (Law)
Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.