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AO 1977 § 257 Einstellung und Beschränkung der Vollstreckung (Law)
(1) Die Vollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken, sobald 1. die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen des § 251 Abs. 1 weg...
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AO 1977 § 99 Betreten von Grundstücken und Räumen (Law)
(1) Die von der Finanzbehörde mit der Einnahme des Augenscheins betrauten Amtsträger und die nach den §§ 96 und 98 zugezogenen Sachverständigen sind berechtigt, Grundstücke, Räume, Schiffe, umschlosse...
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AO 1977 § 10 Geschäftsleitung (Law)
Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.