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BEGDV 1 § 15 Verteilung von anzurechnenden Leistungen (Law)
...10 BEG soll der anzurechnende Betrag derart verteilt werden, daß dem Hinterbliebenen mindestens die Hälfte des ihm gesetzlich zustehenden Mindestbetrages der Rente verbleibt.
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BEGDV 1 § 10 Art der Berechnung (Law)
Der Berechnung der Rente ist die als Anlage 1 beigefügte, nach der Einteilung der Bundesbeamten in solche des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes gegliederte Besoldungsübersicht zugru...
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BEGDV 1 § 5 Kinder und ihnen Gleichgestellte (Law)
...10 ein höherer Betrag als 530 Euro monatlich, ab 1. Oktober 2012 ein höh...
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BEGDV 1 Anlage 1 (zu § 10 der 1. DV-BEG) Besoldungsübersicht (Law)
...10 032 bis 30. 6.2010 5 016 6 192 8 268 10 824 ...