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BEGDV 1 § 15 Verteilung von anzurechnenden Leistungen (Law)
...10 BEG soll der anzurechnende Betrag derart verteilt werden, daß dem Hinterbliebenen mindestens die Hälfte des ihm gesetzlich zustehenden Mindestbetrages der Rente verbleibt.
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BEGDV 1 § 10 Art der Berechnung (Law)
Der Berechnung der Rente ist die als Anlage 1 beigefügte, nach der Einteilung der Bundesbeamten in solche des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes gegliederte Besoldungsübersicht zugru...
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BEGDV 1 § 5 Kinder und ihnen Gleichgestellte (Law)
...Kindern einer Verfolgten stehen die gleichen Ansprüche nach den §§ 15 bis 26 BEG wie den Kindern eines Verfolgten zu. (2) Den Kindern sind gleichgestellt ...
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BEGDV 1 Anlage 1 (zu § 10 der 1. DV-BEG) Besoldungsübersicht (Law)
...10 032 bis 30. 6.2010 5 016 6 192 8 268 10 824 ...