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AAppO Anlage 13 (zu § 17 Abs. 3) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1721 ...
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AAppO § 13 Rücktritt und Versäumnis (Law)
(1) Nach der Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt ist ein Rücktritt von einer Prüfung nur mit Genehmigung des Landesprüfungsamtes zulässig. Der Prüfling hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglic...
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AAppO § 10 Schriftliche Prüfungen (Law)
(1) In der schriftlichen Prüfung hat der Prüfling in Aufsichtsarbeiten schriftlich gestellte Fragen zu beantworten. Er hat dabei anzugeben, welche der mit den Fragen vorgelegten Antworten er für zutre...
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AAppO § 7 Versagung der Zulassung (Law)
(1) Die Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt ist zu versagen, wenn 1. der Prüfungsbewerber bis zu dem in § 6 Abs. 2 genannten Ze...
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AAppO Anlage 7 (zu § 3 Abs. 2 Satz 4 und § 6 Abs. 3 Nr. 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1501) Herr/Frau ............................................
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AAppO Anlage 10 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 erster Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1504) Ausstellende Behörde i...
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AAppO § 22c Eignungsprüfung nach § 4 Absatz 2 Satz 7 der Bundes-Apothekerordnung (Law)
(1) Die Eignungsprüfung nach § 4 Absatz 2 Satz 7 der Bundes-Apothekerordnung bezieht sich auf die Fächer, in denen die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede nach § 4 Absatz 2 Satz 8 der Bundes-A...
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AAppO Anlage 17 (zu § 22a Absatz 7) (Law)
Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....