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ESBO § 10 Gleisabstand (Law)
...10 unter 1.500 bis 500 ...
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ESBO § 25 Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge (Law)
(1) An den Stirnseiten neu zu bauender Fahrzeuge außer Rollböcken muß auf jeder Seite der Zugeinrichtung ein Raum nach Anlage 6 freigehalten werden. (2) Außerhalb dieses Raumes müssen alle f...
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ESBO Anlage 6 (zu § 25) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildungen, Fundstelle: BGBl I 1972, 287)
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ESBO Anlage 3 (zu den §§ 9 und 10) (Law)
...100 100 100 70 unter 190 bis 180 130 100 ...
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ESBO Anlage 2 (zu den §§ 9 und 10) (Law)
...100 80 55 ...