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BGB § 858 Verbotene Eigenmacht (Law)
(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht)....
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BGB § 64 Inhalt der Vereinsregistereintragung (Law)
Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht anzugeben.
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BGB § 10 (weggefallen) (Law)