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FZV 2011 Anlage 11 (zu § 23 Absatz 3) (Law)
...dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger entsprechende Haftpflichtversicherung: Format DIN A6, Farbe: Untergrund gelb, Druck schwarz, drei ...
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FZV 2011 Anlage 10 (zu § 16a Absatz 5 Satz 1) (Law)
...die Ausgestaltung, die Sicherheitsmerkmale, die Objektsicherung und die Fertigungskontrolle ist Anlage 5 Nummern 1 bis 3 entsprechend anzuwenden. Vorderseite ...
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FZV 2011 § 11 Zulassungsbescheinigung Teil I (Law)
...das Datum der ersten Zulassung und das Kennzeichen der Anhänger ersichtlich sein. (3) Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt der Zulassungsbehörde Typdaten zur Verfügung, damit diese die Zulassungs...
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FZV 2011 § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (Law)
...den. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, die Bezeichnung des Landes und der Zulassungsbehörde und eine eindeutige Druckstücknummer, die für j...
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FZV 2011 Anlage 5 (zu § 11 Absatz 1) (Law)
...Der maschinenlesbaren Form genügt ein 2D-Code in Form des DataMatrix-Codes und der Sicherheitscode darf weder aus der Druckstücknummer hervorgehen noch aus dieser ableitbar sein. Der Sicherheitscode d...
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FZV 2011 Anlage 6 (zu § 11 Absatz 4) (Law)
...dstelle: BGBl. I 2011, 206 - 207; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Vorbemerkungen For...
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FZV 2011 Anlage 4a (zu § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 7) (Law)
...d darzustellen. Der Abstand des DataMatrix-Codes und die Anordnung der Klarschriftnummer über dieser Codierung beträgt zum Randstrich 6 mm. Verwendung finden als Zeichen Großbuchstaben des deutschen A...
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FZV 2011 Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3) (Law)
...dem Feld, das den Betriebszeitraum angibt, kennzeichnet die Zahl über dem Bindestrich den Monat des Beginns, die Zahl unter dem Bindestrich den Monat der Beendigung des Betriebszeitraums. Die Ausführu...