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FSPersAV § 20 Bestehen von Teilprüfungen und Prüfungen (Law)
Die Bewertung von Teilprüfungen und Prüfungen, die Ermittlung des Ergebnisses einer Prüfung aus den Ergebnissen der Teilprüfungen und Bestehen von Prüfungen sind in Anlage 9 geregelt.
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FSPersAV § 11 Prüfung zum Erwerb der Auszubildendenlizenz (Law)
...ktische Arbeitsprobe an einer Simulationseinrichtung durchgeführt und kann aus mehreren Teilprüfungen bestehen. In der Prüfung sind die für die jeweilige Tätigkeit notwendigen grundlegenden Fähigkeite...
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FSPersAV Anlage 9 (zu § 18 Abs. 1, den §§ 20 und 35 Abs. 2) (Law)
...kten vollständig oder anteilig der Leistung zugerechnet. Der Prozentanteil der Summe der erreichten Leistungspunkte an der erreichbaren Gesamtpunktzahl wird mit einer Dezimalstelle hinter dem Komma oh...
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FSPersAV Anlage 10 (zu § 7 Abs. 2 und 6, § 47 Abs. 11) (Law)
...kehrskontrolle, menschliche Faktoren in der Flugverkehrskontrolle einschließlich Team Resource Management (TRM) sowie aktuelle und zukünftige Flugverkehrskontroll-Systeme. Dieser Lehrgang sollte auch ...
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FSPersAV Anlage 1 (zu den §§ 9, 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 47 Abs. 5 und 8) (Law)
...können die Ausbildungsziele und -inhalte des Befugniskurses für Nahbereichskontrolle und des Ergänzungskurses für Bezirkskontrolle mit denen des Erlaubniskurses für Anflugkontrolle in einem Kurs zusam...