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BWO 1985 § 52 Wahltisch (Law)
Der Tisch, an dem der Wahlvorstand Platz nimmt, muss von allen Seiten zugänglich sein. An oder auf diesen Tisch wird die Wahlurne gestellt.
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BWO 1985 § 11 Geldbußen (Law)
...Kasse der Gemeinde, in der der Betroffene in das Wählerverzeichnis einzutragen ist, Geldbußen nach § 49a Abs. 1 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes in die Kasse des Bundes.
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BWO 1985 Anlage 11 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4) (Law)
...kann auch dort 6 ) abgegeben werden. I I Die Versendung durch ………………… 2 ) innerhalb der Bundes...