-
GrEStG 1983 § 11 Steuersatz, Abrundung (Law)
(1) Die Steuer beträgt 3,5 vom Hundert. (2) Die Steuer ist auf volle Euro nach unten abzurunden.
-
GrEStG 1983 § 12 Pauschbesteuerung (Law)
Das Finanzamt kann im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen von der genauen Ermittlung des Steuerbetrags absehen und die Steuer in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn dadurch die Besteuerung vereinfa...
-
GrEStG 1983 § 28 (Law)
...krafttreten)
-
GrEStG 1983 § 15 Fälligkeit der Steuer (Law)
Die Steuer wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Das Finanzamt darf eine längere Zahlungsfrist setzen.
-
GrEStG 1983 § 16 (Law)
(1) Wird ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, so wird auf Antrag die Steuer nicht festgesetzt oder die Steuerfestsetzu...
-
TKrMeldpflV 1983 § 1 (Law)
...Kreises oder der kreisfreien Stadt zu melden. (2) Die Meldepflicht gilt ebenso für Tierärzte, die in Ausübung ihres Berufes eine Krankheit oder deren Erreger nach Spalte 2 der Anlage festste...
-
GrEStG 1983 § 21 Urkundenaushändigung (Law)
Die Gerichte, Behörden und Notare dürfen Urkunden, die einen anzeigepflichtigen Vorgang betreffen, den Beteiligten erst aushändigen und Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften den Beteiligten erst...
-
GrEStG 1983 § 10 (Law)
(weggefallen)
-
BranntwMonG (XXXX) §§ 11 und 12 (Law)
-
TKrMeldpflV 1983 § 2 (Law)
Die zuständige Behörde gibt jede Meldung nach § 1 dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Wege der elektronischen Datenübertragung unter Verwendung des EDV-Programms „Tierseuchennach...
-
TKrMeldpflV 1983 § 4 (Law)
Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer als Leiter einer privaten Untersuchungsstelle oder als Tierarzt vorsätzlich oder fahrlässig entg...
-
BGB § 1983 Bekanntmachung (Law)
Das Nachlassgericht hat die Anordnung der Nachlassverwaltung durch das für seine Bekanntmachungen bestimmte Blatt zu veröffentlichen.
-
GrEStG 1983 § 9 Gegenleistung (Law)
...kraft Gesetzes übergehen. Zur Gegenleistung gehören jedoch nicht die auf dem Grundstück ruhenden dauernden Lasten. Der Erbbauzins gilt nicht als dauernde Last; ...
-
GrEStG 1983 § 18 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare (Law)
(1) Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen Finanzamt schriftlich Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten über 1. ...
-
GrEStG 1983 § 22 Unbedenklichkeitsbescheinigung (Law)
(1) Der Erwerber eines Grundstücks darf in das Grundbuch erst dann eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts vorgelegt wird (§ 17 Abs. 1 Satz 1) oder B...
-
GrEStG 1983 § 23 Anwendungsbereich (Law)
...11 (BGBl. I S. 1126) ist erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009 verwirklicht werden. (11) § 1 Absatz 3a und 6 Satz 1, § 4 Nummer 4 und 5, § 6a Satz 1, § 8 Ab...
-
TKrMeldpflV 1983 Anlage (zu § 1) (Law)
...11. Gumboro-Krankheit – – – – – – – – ...
-
SGB 12 § 11 Beratung und Unterstützung, Aktivierung (Law)
...Kräfte und Mittel sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zur Überwindung der Notlage. Die aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft umfa...
-
SGB 11 § 12 Aufgaben der Pflegekassen (Law)
...119b des Fünften Buches anwenden.
-
GrEStG 1983 § 1 Erwerbsvorgänge (Law)
...kraft dessen die Übereignung verlangt werden kann; 7. die Abtretung eines der in den Nummern 5 und 6 bezeichneten Rechte, wenn kein Rechtsge...