-
AnzV 2006 § 11 Anzeigen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (Geschäftsleiter und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich (Law)
...lar "Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen" nach Anlage 6...
-
AnzV 2006 Anlage 6 (zu § 11 Abs. 1 AnzV) (Law)
...latt ausführen) 6. Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit (ggf. auf einem gesonderten Bl...
-
AnzV 2006 Anlage 7 (zu § 11 Abs. 2 AnzV) (Law)
...lass der Anzeige □ ...