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AAppO § 12 Prüfungstermine (Law)
...alb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt der erfolglos abgelegten Prüfung liegt, vom Landesprüfungsamt von Amts wegen zu laden. § 13 findet entsprechende Anwendung. (3) Die Ladung zur Prüfung...
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AAppO Anlage 12 (zu § 17 Abs. 2 Satz 3) (Law)
...agen der pharmazeutischen Analytik 80 Fragen ...