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AAppO § 12 Prüfungstermine

Approbationsordnung für Apotheker

(1) Die Landesprüfungsämter setzen die Termine für die schriftliche Prüfung einheitlich für den Geltungsbereich dieser Verordnung fest. Die mündlichen Prüfungen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung finden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit statt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen des Zweiten und Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung werden vom Landesprüfungsamt im Benehmen mit der Prüfungskommission festgelegt.

(2) Die Wiederholung einer schriftlichen Prüfung wird im Rahmen des nächsten der in Absatz 1 Satz 1 genannten Prüfungstermine durchgeführt. Der Termin für die Wiederholung einer mündlichen Fachprüfung oder eines mündlichen Prüfungsabschnitts wird vom Landesprüfungsamt im Benehmen mit der Prüfungskommission festgesetzt. Zur Teilnahme an der Wiederholung einer schriftlichen Prüfung ist der Prüfling zum nächsten Prüfungstermin, zur Wiederholung einer mündlichen Prüfung in der Regel zu einem Prüfungstermin, der innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt der erfolglos abgelegten Prüfung liegt, vom Landesprüfungsamt von Amts wegen zu laden. § 13 findet entsprechende Anwendung.

(3) Die Ladung zur Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (12. Kammer) - 12 K 18/21
24. Mai 2022
12 K 18/21 24. Mai 2022
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 K 12179/16
12. Dezember 2018
7 K 12179/16 12. Dezember 2018
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 380/18
29. August 2018
13 B 380/18 29. August 2018
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (1. Senat) - 1 M 333/15
9. März 2016
1 M 333/15 9. März 2016
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 917/14
16. November 2015
12 A 917/14 16. November 2015
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 E 1089/09
10. September 2009
14 E 1089/09 10. September 2009
Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 L 200/03
10. Februar 2003
15 L 200/03 10. Februar 2003