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BImSchV 16 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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BImSchV 16 Eingangsformel (Law)
...Kreise:
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BImSchV 16 § 2 Immissionsgrenzwerte (Law)
...Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 Dezibel (A) 47 Dezibel (...
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BImSchV 16 § 3 Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen (Law)
Der Beurteilungspegel für Straßen ist nach Anlage 1 zu berechnen. Die Berechnung hat getrennt für den Beurteilungszeitraum Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) ...
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BImSchV 16 § 4 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Law)
(1) Der Beurteilungspegel für Schienenwege ist nach Anlage 2 zu berechnen. Die Berechnung hat getrennt für den Beurteilungszeitraum Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bi...
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BImSchV 16 Anlage 2 (zu § 4) (Law)
...kreuzungsgesetzes) aufweisen 2.1.12 Umschlagbahnhöfe Anlagen des...
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BImSchV 16 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder 2. durch einen...
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BImSchV 16 Anlage 1 (zu § 3) (Law)
...Kreuzungen und Einmündungen nach Tabelle D. ...
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BImSchV 16 § 5 Festlegung akustischer Kennwerte für abweichende Bahntechnik und schalltechnische Innovationen (Law)
(1) Abweichende Bahntechnik oder schalltechnische Innovationen dürfen bei der Berechnung des Beurteilungspegels nach § 4 Absatz 1 Satz 1 nur berücksichtigt werden, wenn die zuständige Beh...