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AAppO Anlage 18 (zu § 22c Absatz 6) (Law)
Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
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AAppO § 12 Prüfungstermine (Law)
(1) Die Landesprüfungsämter setzen die Termine für die schriftliche Prüfung einheitlich für den Geltungsbereich dieser Verordnung fest. Die mündlichen Prüfungen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutis...
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AAppO Anlage 12 (zu § 17 Abs. 2 Satz 3) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1721 ...
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AAppO § 18 Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
(1) Der Zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: ...
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AAppO Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) (Law)
...kroskopische, mikroskopische, pathobiochemische sowie funktionelle Veränderungen an Organen und Organsystemen bei wichtigen Erkrankungen; Epidemiologie, Entstehung, Symptomatik, Verlauf, Prognose und ...