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ZHG§10PrO § 24 (Law)
(1) Über das Ergebnis der Vorprüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis nach Muster 1. Ist eine Wiederholungsprüfung abzulegen, so sind in das Zeugnis die Fristen nach § 21 einzutragen. Nach Bestehen der...
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ZHG§10PrO § 12 (Law)
Für jedes Prüfungsfach wird von den beteiligten Prüfern auf einem Einzelzeugnis ein Urteil abgegeben unter ausschließlicher Verwendung der Bezeichnungen "sehr gut" (1), "gut" (2), ...
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ZHG§10PrO Anlage 1 (zu § 24 Abs. 1 erster Satz) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1954, 25) Zeugnis ...
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ZHG§10PrO Anlage 2 (zu § 24 Abs. 1 letzter Satz) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1954, 26) Zeugnis ...