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AktG § 401 Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (Law)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es als Mitglied des Vorstands entgegen § 92 Abs. 1 unterläßt, bei einem Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals d...
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AktG § 12 Stimmrecht. Keine Mehrstimmrechte (Law)
...Mehrstimmrechte sind unzulässig.