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BNotO § 80 (Law)
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, zwei Stellvertretern und vier weiteren Mitgliedern. Vier Mitglieder des Präsidiums müssen zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellte Notare sein, drei Mitgl...
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BNotO § 66 (Law)
...rkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Satzung der Notarkammer und ihre Änderungen werden von der Kammerversammlung beschlossen; sie bedürfen der Genehmigung der Landesjustizverwal...
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BNotO § 12 (Law)
...rkammer durch Aushändigung einer Bestallungsurkunde bestellt. Die Urkunde soll den Amtsbezirk und den Amtssitz des Notars bezeichnen und die Dauer der Bestellung (§ 3 Abs. 1 und 2) angeben.