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BArtSchV 2005 § 15 Ausgabe von Kennzeichen (Law)
...werden können, ihre Lesbarkeit dauerhaft gewährleistet ist, sie nicht erheblich verformt oder geweitet werden können und eine Entfernung nur durch Zerstörung des Ringes oder Verletzung des Tieres mögl...
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BArtSchV 2005 § 12 Kennzeichnungspflicht (Law)
Wer lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien der in Anlage 6 Spalte 1 aufgeführten Arten hält, hat diese unverzüglich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung hat nach Maßgabe ...
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BArtSchV 2005 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 3 Satz 1) (Law)
...wenden: Ausgebender ...
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BArtSchV 2005 Anlage 6 (zu § 12 Satz 1 und (Law)
...wilsonii Wilsons Langschnabelweihe + 12.0 + + ...