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AnzV 2006 § 13 Vorlage von Unterlagen nach § 26 des Kreditwesengesetzes (Jahresabschlüsse, Lage- und Prüfungsberichte) (Law)
Bei der Einreichung des festgestellten Jahresabschlusses ist der Tag der Feststellung anzugeben.
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AnzV 2006 § 12 Anzeigen nach § 24a Abs. 1, 3 und 4 des Kreditwesengesetzes (Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in einem anderen Staat des Europäischen Wi (Law)
...wesengesetzes ist auch einzureichen, wenn die Zweigstelle geschlossen oder die erbrachte grenzüberschreitende Dienstleistung eingestellt wird. (3) Im Geschäftsplan müssen die vo...
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AnzV 2006 § 7 Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unter (Law)
...13 in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllen, 4. unmittelbar gehaltene Anteile ganz oder teilweise auf ein Tochterunternehmen übertragen w...
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AnzV 2006 § 8 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 und § 24 Abs. 1a Nr. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an dem eigenen Institut und passivische enge Verbindungen) (Law)
...westerunternehmen eines anderen Unternehmens wird oder nicht mehr ist, 3. unmittelbar gehaltene Anteile ganz oder teilweise auf ein zwischen...