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AKG § 112 Inkrafttreten (Law)
Das Gesetz tritt am ersten Tage des zweiten Monats nach seiner Verkündung in Kraft.
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AKG § 14 Ansprüche aus Urteilen und Schiedssprüchen (Law)
Zu erfüllen sind Ansprüche (§ 1), soweit durch rechtskräftiges Urteil oder Schiedsspruch der Bund, ein Land oder ein sonstiger öffentlicher Rechtsträger mit Ausnahme der in § 1 Abs. 1 genannten Rechts...