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AKG § 92 Verwaltung der nach dem Anleihestockgesetz und der Dividendenabgabeverordnung gebildeten Sondervermögen (Law)
...as Treuhandvermögen unterliegen nicht der Zwangsvollstreckung. Die Aufhebung der in Ansehung des Anleihestocks und des Treuhandvermögens bestehenden Gemeinschaft der Gesellschafter ist ausgeschlossen....
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AKG § 14 Ansprüche aus Urteilen und Schiedssprüchen (Law)
Zu erfüllen sind Ansprüche (§ 1), soweit durch rechtskräftiges Urteil oder Schiedsspruch der Bund, ein Land oder ein sonstiger öffentlicher Rechtsträger mit Ausnahme der in § 1 Abs. 1 genannten Rechts...