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EBO § 22 Begrenzung der Fahrzeuge (Law)
...e Abmessungen der Fahrzeuge, die freizügig im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden sollen, gilt die Bezugslinie G 1 nach Anlage 7, für die Abmessungen der übrigen Fahrzeuge die Bezugslinie ...
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EBO § 14 Signale und Weichen (Law)
...eg richtig liegen und verschlossen sind (Signalabhängigkeit). Hierbei sind ferngestellte Weichen, die von Reisezügen gegen die Spitze befahren werden, gegen Umstellen unter dem Zug festzulegen oder ei...
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EBO Anlage 8 (zu § 22) (Law)
...e unteren Teile der Fahrzeuge, die nicht über Gleise fahren dürfen, deren Einrichtungen nach der Grenzlinie für feste Anlagen gemäß Anlage 1 Bild 2 Buchstabe b bemessen sind (Ablaufberge, Rangiereinri...
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EBO Anlage 7 (zu § 22) (Law)
...ezugslinie für die unteren Teile der Fahrzeuge (ausgenommen besetzte Personenwagen) ...
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EBO Anlage 9 (zu § 22) (Law)
...en horizontalen Verschiebungen, die sich aus den Querspielen zwischen Fahrzeugaufbau und den Radsätzen sowie aus der Stellung der Radsätze im Gleisbogen und in der Geraden ergeben, ...