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AltPflAPrV § 14 Bestehen der Prüfung, Zeugnis (Law)
(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder der nach § 5 Abs. 1 vorgesehenen Prüfungsteile mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet worden ist. (2) Über die bestandene staatlic...
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AltPflAPrV Anlage 3 (zu § 14 Abs. 2) (Law)
...ktischen Teil der Prüfung ".................". ................................ (Siegel) ...