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SGB 1 § 14 Beratung (Law)
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflic...
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SGB 1 § 4 Sozialversicherung (Law)
(1) Jeder hat im Rahmen dieses Gesetzbuchs ein Recht auf Zugang zur Sozialversicherung. (2) Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Kranken-...
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SGB 1 § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs (Law)
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es...
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SGB 1 Inhaltsübersicht (Law)
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SGB 1 § 20 (Law)
(weggefallen)
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SGB 1 § 28a (Law)
(weggefallen)
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SGB 1 § 11 Leistungsarten (Law)
Gegenstand der sozialen Rechte sind die in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (Sozialleistungen). Die persönliche und erzieherische Hilfe gehört zu den Dienstleistungen. ...
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SGB 1 § 13 Aufklärung (Law)
Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Recht...
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SGB 1 § 19a Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Law)
(1) Nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende können in Anspruch genommen werden 1. Leistungen zur Eingliederung in A...
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SGB 1 § 21 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Law)
(1) Nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung können in Anspruch genommen werden: 1. Leistungen zur Förderung der Gesu...
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SGB 1 § 30 Geltungsbereich (Law)
...Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt. (3) Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die...
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SGB 1 § 32 Verbot nachteiliger Vereinbarungen (Law)
Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig.
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SGB 1 § 37 Vorbehalt abweichender Regelungen (Law)
Das Erste und Zehnte Buch gelten für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs, soweit sich aus den übrigen Büchern nichts Abweichendes ergibt; § 68 bleibt unberührt. Der Vorbehalt gilt nicht fü...
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SGB 1 § 39 Ermessensleistungen (Law)
(1) Sind die Leistungsträger ermächtigt, bei der Entscheidung über Sozialleistungen nach ihrem Ermessen zu handeln, haben sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die ges...
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SGB 1 § 41 Fälligkeit (Law)
...Regelung enthalten, werden Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen fällig.
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SGB 1 § 44 Verzinsung (Law)
(1) Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen. ...
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SGB 1 § 46 Verzicht (Law)
(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. ...
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SGB 1 § 47 Auszahlung von Geldleistungen (Law)
...Regelung enthalten, sollen Geldleistungen kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut, für das die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mär...
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SGB 1 § 48 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (Law)
(1) Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Kinder des Leistungsberechtigten a...
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SGB 1 § 57 Verzicht und Haftung des Sonderrechtsnachfolgers (Law)
(1) Der nach § 56 Berechtigte kann auf die Sonderrechtsnachfolge innerhalb von sechs Wochen nach ihrer Kenntnis durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichten. Verzichtet er inn...