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BWO 1985 § 72 Wahlniederschrift (Law)
(1) Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 29 zu fertigen. Die Niederschrift ist von den Mi...
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BWO 1985 Anlage 14 (zu § 34 Abs. 4) (Law)
( Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 24 - 25; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) ...
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BWO 1985 § 14 Führung des Wählerverzeichnisses (Law)
(1) Die Gemeindebehörde legt vor jeder Wahl für jeden allgemeinen Wahlbezirk (§ 12) ein Verzeichnis der Wahlberechtigten nach Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung an. Das Wählerverzeic...
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BWO 1985 Anlage 29 (zu § 72 Absatz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 597 — 609) ...
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BWO 1985 Anlage 30 (zu §§ 72 Abs. 3, 75 Abs. 6, 76 Abs. 1 und 6, § 77 Abs. 1, § 78 Abs. 4) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Deutschen Bundestag, Fundstelle: Anlageband ...