-
BBesG § 69 Dienstkleidung und Unterkunft für Soldaten (Law)
...oldaten werden die Dienstkleidung und die Ausrüstung unentgeltlich bereitgestellt. Offizieren, deren Restdienstzeit am Tag ihrer Ernennung zum Offizier mehr als zwölf Monate beträgt, werden nur die Di...
-
BBesG § 15 Dienstlicher Wohnsitz (Law)
...ohnsitz des Beamten oder Richters ist der Ort, an dem die Behörde oder ständige Dienststelle ihren Sitz hat. Dienstlicher Wohnsitz des Soldaten ist sein Standort. (2) Die oberst...
-
BBesG § 20 Bundesbesoldungsordnungen A und B (Law)
...oldungsgruppen zuzuordnen. (2) Die Bundesbesoldungsordnung A – aufsteigende Gehälter – und die Bundesbesoldungsordnung B – feste Gehälter – sind Anlage I. Die Grundgehaltssätze der Besoldung...
-
BBesG Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) (Law)
...orie B oder Kategorie C zur Freigabe von Luftfahrzeugen oder Komponenten nach der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission vom 26. November 2014 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von ...
-
BBesG Anlage IV (zu § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2) (Law)
...oldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 21,61 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Of...