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BEGDV 1 § 15 Verteilung von anzurechnenden Leistungen (Law)
Bei der Anrechnung von Leistungen auf laufende Renten gemäß § 10 BEG soll der anzurechnende Betrag derart verteilt werden, daß dem Hinterbliebenen mindestens die Hälfte des ihm gesetzlich zustehenden ...
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BEGDV 1 § 5 Kinder und ihnen Gleichgestellte (Law)
(1) Den Kindern einer Verfolgten stehen die gleichen Ansprüche nach den §§ 15 bis 26 BEG wie den Kindern eines Verfolgten zu. (2) Den Kindern sind gleichgestellt ...