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BEGDV 1 § 15 Verteilung von anzurechnenden Leistungen (Law)
Bei der Anrechnung von Leistungen auf laufende Renten gemäß § 10 BEG soll der anzurechnende Betrag derart verteilt werden, daß dem Hinterbliebenen mindestens die Hälfte des ihm gesetzlich zustehenden ...
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BEGDV 1 § 10 Art der Berechnung (Law)
Der Berechnung der Rente ist die als Anlage 1 beigefügte, nach der Einteilung der Bundesbeamten in solche des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes gegliederte Besoldungsübersicht zugru...
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BEGDV 1 § 5 Kinder und ihnen Gleichgestellte (Law)
(1) Den Kindern einer Verfolgten stehen die gleichen Ansprüche nach den §§ 15 bis 26 BEG wie den Kindern eines Verfolgten zu. (2) Den Kindern sind gleichgestellt ...
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BEGDV 1 Anlage 1 (zu § 10 der 1. DV-BEG) Besoldungsübersicht (Law)
...15 216 20 628 27 156 bis 31.12.1989 12 396 15 420 ...